Läufst du noch, oder fährst du schon? Wir machen dich mobil!     

Begleitetes Fahren mit 17

Wissenswertes über den Führerschein mit 17! (Begleitetes Fahren ab 17)
Du hast die Möglichkeit mit 16 ½ einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B/BE zu stellen. Dabei müssen die vorgesehenen Begleitpersonen (mindestens eine) benannt werden. Begleitperson kann werden, wer das 30.Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit 5 Jahren ununterbrochen im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B ist. Darüber hinaus darf jede Begleitperson nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben. Wer seinen Punktestand nicht weiß, kann im Internet unter www.kba.de nachfragen. Mit der Antragstellung werden Gebühren erhoben. Zusätzlich zu den üblichen Kosten (ca.44 Euro) eines Antrages kommen jetzt noch die Gebühren für die Bestätigung des Begleiters hinzu. (pro Begleitperson ca. 14 Euro) 

Die Ausbildung läuft dann ganz normal wie auf der Seite "So läuft's ab" beschrieben. Nach bestandener praktischer Prüfung erhältst du dann die Prüfbescheinigung, in der die Begleitpersonen eingetragen sind. Du darfst dann Fahrzeuge der Klasse AM und L fahren (auch ohne Begleitperson). Mit der Aushändigung der Prüfbescheinigung beginnt auch die Probezeit von zwei Jahren, die sich bei entsprechender Auffälligkeit auf vier Jahre erhöht. Die Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland und du darfst auch nicht ohne Begleiter fahren, auch wenn es nur ein kleines Stück ist. Es ist aber völlig egal, wo die Begleitperson sitzt. Also wenn du mit Freunden fährst, kann dein Begleiter auch hinten sitzen. Wenn du 18 Jahre bist, kannst du noch bis zu drei Monaten mit der Prüfbescheinigung fahren, dann aber allein. Deinen Kartenführerschein bekommst du dann von der Fahrerlaubnisbehörde.
Auffälligkeit während der Probezeit:
Wenn du während Deiner zweijährigen Probezeit wegen eines schwerwiegenden Verstoßes oder zwei weniger schwerwiegenden Verstöße im Straßenverkehr auffällst, musst Du zu einem Aufbauseminar für Fahranfänger(ASF). Du bekommst von der Fahrerlaubnisbehörde die Aufforderung, in einer bestimmten Zeit eine Teilnahmebescheinigung vorzulegen, da Dir sonst Dein Führerschein entzogen wird. Natürlich kannst du dieses Seminar auch bei uns machen. Komme einfach zu uns, wenn du einen Brief von der Behörde bekommen hast und wir helfen dir weiter.